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TÜV-Anforderungen Wohnmobil-Zulassung

Hier finden Sie unsere Hinweise zu den TÜV-Anforderungen, die Sie unbedingt kennen sollten.
MULTIVAN WOHNMOBIL-ZULASSUNG

Umschreibung zum Wohnmobil

Reisen mit dem Campervan ist in den vergangenen Jahren populärer geworden und dabei werden die Ansprüche immer individueller und die technischen Möglichkeiten immer besser. 

Zahlreiche TÜV-Regelungen

Der TÜV-Verband (VdTÜV) sagt: „Eine zentrale Rolle spielt die Sicherheit, da die Fahrzeuge mit vielen beweglichen Teilen, Kochmöglichkeiten und Elektronik ausgestattet sind.“ Es sind deshalb zahlreiche Regeln zu beachten. Der VdTÜV hat nun ein aktuelles VdTÜV-Merkblatt 740 veröffentlicht, in dem die wichtigsten technischen Voraussetzungen enthalten sind.

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Campervans sind in Deutschland häufig Um- oder Aufbauten von Basisfahrzeugen wie beispielsweise VW Transporter, VW Multivan oder VW California Beach. Durch den Umbau des Fahrzeugs zum Wohnmobil erlischt dessen Allgemeine Betriebserlaubnis. Nur wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur das Fahrzeug begutachtet hat und ein entsprechendes Gutachten fertigt, kann die Kfz-Zulassungsstelle auf dieser Basis eine neue Betriebserlaubnis erteilen. Mit Zulassung als „Sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil“ können Fahrzeughalter Kfz-Steuern sparen oder einen günstigeren Versicherungstarif bei einem Spezialanbieter erhalten. 

Achtung bei Fahrzeugen mit sogenannter Wechselnutzung

Sie behalten ihre ursprüngliche Fahrzeugkategorie bei. Wechselnutzung bedeutet, das nur temporär genutzte Einbauten, die man werkzeuglos aus dem Basisfahrzeug entfernen kann, machen aus einem normalen Fahrzeug noch kein Wohnmobil, erläutert der VdTÜV. 

Vermeiden Sie unnötigen Ärger

Es ist sinnvoll, aber zeitraubend, die Umbaupläne im Vorfeld mit einem TÜV-Sachverständigen zu besprechen. Wir kennen die Problematik genau und ersparen Ihnen unnötigen Ärger bei der Begutachtung.

Unbedingt Mindestausstattung lt. EG-Richtlinie beachten

Campervans fallen gemäß der EG-Richtlinie 2007/46 unter die Kategorie „Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung“, in Deutschland gelten sie als „Sonstiges Kraftfahrzeug“. Ihre Mindestausstattung umfasst gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, Kochmöglichkeit sowie Einrichtungen zur Unterbringung des Gepäcks und anderer loser Gegenstände während der Fahrt. Mit Ausnahme des Tisches sollten diese Gegenstände im Wohnbereich des Fahrzeugs fest verbaut sein.

Mindestanforderungen

Für eine Fahrzeugbeschreibung als So. Kfz Wohnmobil oder M(1-3)SA gelten die Definition und die Mindestausrüstungs-Anforderungen nach Anh. II Teil A der RL 2007/46/EG. Diese sind: 

a) vorwiegend für die Beförderung von Personen und deren Gepäck ausgelegt (Fahrzeug der Klasse M) 
b) Tisch und Sitzgelegenheit 
c) Schlafgelegenheit 
d) Kochmöglichkeit 
e) Stauraum 

Insbesondere ist zu beachten, dass mit Ausnahme des Tisches alle anderen geforderten Ausrüstungen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein müssen. Klappbare, absenkbare, drehbare oder verschiebbare mit dem Fahrzeug verbundenen Teile gelten als fest montiert. Als nicht fest montiert gelten Ausrüstungen, deren Befestigung so konzipiert ist, dass die leichte Entfernbarkeit ein besonderes Merkmal darstellt.
Das Fahrzeug ist dann so zu benutzen, wie es zur Abnahme vorgestellt wurde. 
Mit dem Entfernen der Bauteile die für ein Wohnmobil zwingend vorgeschrieben sind, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. 

Sicherheit der verwendeten Bauteile wird geprüft

Bei Verkehrsunfällen darf von den verwendeten Bauteilen des Campers für die Insassen keine Gefahr ausgehen. Es ist auf die Abrundung oder Gummierung scharfkantiger Ecken zu achten. Eine möglichst formschlüssige Verriegelung von Türen und Schränken verhindert, dass sie während der Fahrt oder bei einem Unfall aufgehen und Sachen herausfallen. Die Module dürfen nur aus schwer entflammbaren Werkstoffen bestehen. Beispiele geeigneter Bauteile haben wir im Menüpunkt Leistungen & Produkte gezeigt. 

Kocher im Camper: Zahlreiche Details zu beachten

Ein vollwertiger Camper bietet eine Kochgelegenheit. Zum Inventar eines Wohnmobils gehört ein fest verbauter Kocher, der klappbar oder ausziehbar sein kann. Er muss für die Verwendung in geschlossenen Räumen geeignet sein, außer wenn der Kocher zwar fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, für den Gebrauch aber aus dem Innenraum herausgezogen werden kann. Hier bieten wir auf unserer Website geeignete Kocherhalterungen an. Der Kocher darf nicht ausschließlich durch die Elektroleitung oder den Gasschlauch mit dem Fahrzeug verbunden sein. Durch einen Hitzeschutz der umliegenden Fahrzeugteile muss feuersicheres Kochen garantiert sein. Gaskartuschenkocher benötigen zudem eine Zündsicherung und ihre Kartusche muss in montiertem Zustand ausbaubar sein. Auf unserer Website zeigen wir Ihnen geeignete Kocher.

Überlassen Sie das besser Profis: Elektroinstallation im Fahrzeug

Angaben zu Elektroinstallationen sind ebenfalls im VdTÜV-Merkblatt 740 „Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil“ enthalten. Es fasst die nationalen und internationalen Anforderungen an Wohnmobile zusammen und zeigt den aktuellen Stand der Technik. Sachverständigen von Technischen Prüfstellen dient es als Arbeitsgrundlage bei der Begutachtung von Fahrzeugen, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist im Onlineshop des TÜV-Verbandes erhältlich (34,50 € als PDF bzw. 36,85 € in Papierform).

Wir übernehmen das alles gern für Sie. 
Schicken Sie uns eine Email oder rufen Sie uns jetzt an unter 0951 29951971.

Umschreibung zum Wohnmobil
Anforderungen für eine Wohnmobilzulassung

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